Fragen & Antworten

Im Folgenden haben wir für die an einem Insolvenzverfahren Beteiligten einen Fragen- und Antwortenkatalog zusammengestellt, der die am meisten auftretenden Probleme und Fragen enthält:

  • Sie möchten etwas zum Stand des Verfahrens wissen
    Der Insolvenzverwalter ist einzelnen Gläubigern nicht zur Auskunft verpflichtet.
    Informationen zum Verfahrensstand, zur Quotenerwartung und zur weiteren Verfahrensdauer erhalten Sie unaufgefordert schriftlich nach dem Prüfungstermin.
     
  • Wie lange dauert üblicherweise ein Insolvenzverfahren bis zur Ausschüttung an die Gläubiger?
    Die Dauer des Verfahrens ist abhängig von der Größe und Komplexität des Verfahrens. Unternehmensinsolvenzen haben eine Abwicklungsdauer von grds. nicht unter 1,5 Jahren. Größere Verfahren laufen bis zu 5 Jahre oder länger.
     
  • Sie haben Sonderrechte (Eigentumsvorbehaltsrechte, Abtretung, Sicherungsübereignung etc.)
    Der Insolvenzverwalter veranlasst grds. eine körperliche Bestandsaufnahme und ist verpflichtet alle Drittrechte zu beachten, die ihm gegenüber unter Vorlage entsprechender Unterlagen nachgewiesen wurden.
    Eine Herausgabe von Gegenständen kann nur nach vorheriger Rücksprache und Terminabsprache erfolgen.
     
  • Sie schulden dem insolventen Unternehmen etwas
    Alle Schuldner werden aufgefordert, nur noch auf die durch den Verwalter eingerichtete Hinterlegungsstelle zu zahlen. Einwendungen sind gegenüber dem Verwalter innerhalb der gesetzten Frist schriftlich geltend zu machen.
     
  • Sie haben als Mitarbeiter des insolventen Unternehmens kein Gehalt mehr erhalten
    Die letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung oder Abweisung mangels Masse rückständige Gehälter Ihres Arbeitsverhältnisses sind in voller Höhe über Insolvenzgeld gedeckt.
     
  • Wo gibt es die Antragsformulare?
    hier unter dem Link >> zur Agentur für Arbeit
     
  • Wo muss der Antrag gestellt werden?
    Beim Arbeitsamt des Betriebssitzes des insolventen Unternehmens
     
  • Wann muss der Antrag gestellt werden?
    bis spätestens 2 Monate nach Insolvenzeröffnung
     
  • Wann wird der Antrag durch das Arbeitsamt frühestens bearbeitet?
    nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
     
  • Wo erhalte ich weitere Informationen zum Thema Insolvenzgeld?
    hier unter diesem Link >> zur Agentur für Arbeit